GOLDMESSE

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AGB der Goldmesse

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Goldmesse
Die AGB finden auch dann Anwendung, wenn Sie die Goldmesse-Website oder Bereiche davon von anderen Websites aus nutzen, die den Zugang zur Goldmesse-Website vollständig oder ausschnittweise ermöglichen.

 

 

§ 1 Leistungsbeschreibung:

1.1 Die Goldmesse-Website stellt den Händlern die Möglichkeit zur Verfügung, ihr Unternehmen in entsprechende „Messen“ zu präsentieren.

1.2 Die auf der Goldmesse-Website von Händlern veröffentlichten Inhalte werden von Goldmesse nicht geprüft und stellen nicht die Meinung von Goldmesse dar. Jeder Nutzer hat sich deshalb selbst von der Identität seines Vertragspartners zu überzeugen.

1.3 Für alle Links und Inhalte, die in einem Messestand von uns publiziert wurden, haftet ausschließlich der Verfasser. Wir distanzieren uns hiermit von den Inhalten der einzelnen Accounts bzw. Links da auf die Meinung der Nutzer der Accounts bzw. Links, kein Einfluss genommen wird.
1.4 Goldmesse hat das Recht, Angebote und Inhalte von Händlern technisch so zu bearbeiten, aufzubereiten und anzupassen, dass diese auch auf mobilen Geräten oder Softwareapplikationen von Dritten dargestellt werden können.

1.5 Wir bemühen uns, das Angebot ständig zu verbessern und zu erweitern. Diese Veränderungen bedürfen keine besondere Ankündigung.

 

§ 2 Haftung:

2.1 Die Verfügbarkeit der Goldmesse beträgt mindestens 99 % im Jahresmittel. Goldmesse weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder       Beeinträchtigungen der von ihr erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches von Goldmesse liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von Goldmesse handeln, von Goldmesse nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internet sowie höhere Gewalt. Gleichermaßen kann auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software oder technische Infrastruktur (z.B. DSL-Anschluss eines anderen Anbieters) Einfluss auf die Leistungen von Goldmesse haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von Goldmesse erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von Goldmesse erbrachten Leistung.

2.2 Goldmesse führt an ihren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann sie ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. Goldmesse wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird Goldmesse den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
2.3 Goldmesse kann ihre Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden und von Goldmesse für den Kunden zumutbar ist.
2.4 Die Goldmesse haftet in keinem Fall für Ausfälle, auch wenn diese selbst verschuldet sind. Folgeschäden: In keinem Fall können wir für irgendwelche Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus dem Gebrauch aller hier angebotenen Dienste ergeben, einschließlich - ohne Beschränkung - Schäden aus Geschäftsverlusten, Geschäftsunterbrechungen, Verlust von Geschäftsdaten oder andere finanzielle Verluste, selbst wenn wir von der Möglichkeit solcher Verluste Kenntnis hatten.


§ 3 Ausschlüsse:

Goldmesse kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Mitglied gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die Goldmesse-AGB verletzt oder wenn Goldmesse ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der Nutzer vor betrügerischen Aktivitäten:
•  Löschen von Angeboten oder sonstigen Inhalten

•  Verwarnung von Nutzern

•  Be-/Einschränkung der Nutzung der Goldmesse

•  Vorläufige Sperrung

•  Endgültige Sperrung

•  Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt Goldmesse die berechtigten Interessen des betroffenen Mitglieds, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Mitglied den Verstoß nicht verschuldet hat.
 

§ 4 Datenschutz :

Der Nutzer erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten von uns gespeichert und gegebenenfalls zu  Marktforschungszwecken verarbeitet werden.

 

§ 5 Systemintegrität und Störung der Goldmesse-Website

5.1 Die Nutzer der Goldmesse dürfen keine Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in Verbindung mit der Nutzung der Goldmesse-Website verwenden, die das Funktionieren der Goldmesse-Website stören können.

5.2 Die Nutzer der Goldmesse dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Goldmesse-Infrastruktur zur Folge haben können.

5.3 Die Nutzer der Goldmesse dürfen keine von Goldmesse generierten Inhalte blockieren, überschreiben oder modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die Goldmesse-Website eingreifen.

5.4 Die auf der Goldmesse-Website abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber weder kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden. Dies gilt auch für ein Kopieren im Wege von "Robot/Crawler"-Suchmaschinentechnologien oder durch sonstige automatische Mechanismen.


§ 6 Preis und Zahlung:

6.1 Mit der Erstellung von Messestand geht der Nutzer einen Vertrag ein, der ab der Veröffentlichung 12 Monate gilt.

6.2 Die Gebühren sind ab dem Veröffentlichungszeitpunkt fällig.

6.3 Die aktuellen Gebühren werden bei der Produktbeschreibung (zurzeit 99,- € für  ein Jahr 12.12.12) bekannt gegeben.

6.4 Goldmesse stellt zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung im Kundenservicebereich bereit.

6.5 Ein Rechnungsversand per E-Mail ist kostenlos.

6.7 Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann Goldmesse hierfür ein Entgelt von 2,50 € je Rechnung verlangen.

6.8 Goldmesse  kann die Preise zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von Goldmesse gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Goldmesse weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.

6.9 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann Goldmesse ihre Dienste sperren.

Bei Zahlungsverzug kann Goldmesse eine Erstattung der hieraus entstehenden Kosten verlangen. Gleiches gilt für die Kosten, die wegen unberechtigten Rücklastschriften entstehen.

 

§ 7 Kündigung:
7.1 Das Verhältnis zwischen Goldmesse und den Kunden wird auf ein Jahr geschlossen und kann von beiden Parteien fristlos beendet werden.

7.2 Die fälligen Gebühren werden im Fall der Kündigung seitens der Händler nicht zurückerstatt.
7.3 Soweit sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um 12 Monate, solange er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.

7.4 Ist die erste Vertragslaufzeit länger als ein Jahr, betragen die Verlängerungszeiträume jeweils ein Jahr.
7.5 Kündigungen bedürfen der Schriftform, wobei eine Übersendung per Fax zur Wahrung dieser Form genügt.

7.6 Der Vertrag kann wirksam auch über den gesicherten Kundenservicebereich gekündigt werden, soweit diese Möglichkeit zur Verfügung steht.
 

§ 8 Sonstiges:

8.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen werden schriftlich auf der Goldmesse bekannt gegeben. Sollte der Nutzer mit diesen nicht einverstanden sein, kann er seinen Account problemlos kündigen.

8.2 Goldmesse behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern.
 

§ 9 Unwirksame Klauseln:
9.1 Sollten einzelne Bedingungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon unberührt.

9.2 Unwirksame Vertragsbestandteile werden durch solche ersetzt, die den Sinn der unwirksamen Bestandteile wiedergeben und nach geltendem Recht zulässig sind.
 

§ 10 Haftung der Goldmesse
Für Schäden haftet Goldmesse nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Goldmesse oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen. Verletzt Goldmesse oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, ist die Haftung auf den typischen Schaden beschränkt, den Goldmesse bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte, es sei denn, die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig.
Diese Beschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Im Anwendungsbereich des TKG (Telekommunikationsgesetz) bleibt die Haftungsregel des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.
Soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an Goldmesse gezahlt hat.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist Heidelberg, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entsteht, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

Sitz der Goldmesse ist Heidelberg/Leimen.12.12.2012


 

 

 
 

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